Angemessene Vorkehrungen für Tests

Die Föderalverwaltung will allen Talenten eine Chance geben. Dies kann unter anderem durch angemessene Vorkehrungen bei den Auswahlverfahren oder Sprachtests für Menschen mit Behinderungen, Lernstörungen oder Krankheiten erreicht werden.


Hier sind einige Beispiele für Hilfsmittel, die wir Ihnen zur Verfügung stellen:

  • Computer mit Vergrößerungs- oder Sprachsynthese-Software,
  • Computer mit einer Braillezeile,
  • Gebärdendolmetscher(innen) und 
  • mehr Zeit für die Vorlage Ihrer Tests.

Sobald Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben und dieser genehmigt wurde, werden die Vorkehrungen für jeden Schritt des Auswahlverfahrens oder der Sprachtests angewandt.

Wie funktioniert die Beantragung von angemessenen Vorkehrungen?

Schritt 1: Registrieren Sie sich

Wenn Sie noch kein Konto haben, erstellen Sie bitte ein Online-Konto auf unserer Website.

Schritt 2: Geben Sie Ihren Wunsch nach angemessenen Vorkehrungen in Ihrem Lebenslauf an

Kreuzen Sie im Abschnitt „données personnelles“ (personenbezogene Daten) Ihres Lebenslaufs unter der Überschrift „Un handicap, un trouble de l'apprentissage ou une maladie (chronique)?“ (Behinderung, Lernstörung oder (chronische) Krankheit) die Option „je souhaite bénéficier d'aménagements raisonnables de mes tests et procédures de sélection“ (Ich möchte angemessene Vorkehrungen für meine Auswahltests und -verfahren) an.


Sobald Sie die Option „je souhaite bénéficier d'aménagements raisonnables de mes tests et procédures de sélection“ (Ich möchte angemessene Vorkehrungen für meine Auswahltests und -verfahren) ankreuzen, wird ein neues Formular geöffnet. Sie werden gebeten, Ihre Behinderung, Lernstörung oder Krankheit so gut wie möglich zu beschreiben. Kreuzen Sie dann eine Kategorie von Behinderung, Lernstörung oder Krankheit an und geben Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer Situation. Machen Sie bitte genaue Angaben, da die angemessenen Vorkehrungen unter anderem auf der Grundlage dieser Informationen bestimmt werden.

Schritt 3: Laden Sie Ihre Bescheinigung hoch

Laden Sie anschließend eine oder mehrere der möglichen Bescheinigungen hoch. Nachstehend finden Sie eine Liste der möglichen Bescheinigungen.
Das Hochladen einer Bescheinigung ist eine zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme angemessener Vorkehrungen. Sie können Bescheinigungen in den folgenden Formaten hochladen: PDF, DOC, DOCX, JPG oder TIF. Die Dateigröße darf 8 MB nicht überschreiten.

Es muss mindestens eine von einem Facharzt unterzeichnete Bescheinigung vorgelegt werden. Eine Bescheinigung eines Allgemeinarztes ist nicht zulässig.

Attestations valables

  • Anmeldung bei der Agence pour une Vie de Qualité (AVIQ, ehemals AWIPH)
  • Anmeldung bei der Vlaams Agentschap voor Personen met een Handicap, ehemals Vlaams Fonds voor de Sociale Integratie van Personen met een Handicap
  • Vlaamse ondersteuningspremie (VOP), erteilt durch der VDAB
  • Anmeldung beim Service Bruxellois francophone des Personnes handicapées (PHARE-Dienststelle)
  • Anmeldung bei der Dienststelle für Personen mit Behinderung
  • Nachweis, dass Sie eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens oder eine Eingliederungsbeihilfe auf der Grundlage des Gesetzes vom 27. Februar 1987 über die Beihilfen für Personen mit Behinderung erhalten.
  • Nachweis, dass Sie im Besitz einer Bescheinigung sind, die von der Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit für die Gewährung von sozialen und steuerlichen Vergünstigungen ausgestellt wurde.
  • Nachweis, dass Sie Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind und dass Sie eine Bescheinigung über eine bleibende Arbeitsunfähigkeit von mindestens 66 % vorlegen können, die vom Fonds für Berufsunfälle im Rahmen des Gesetzes vom 3. Juli 1967 über die Vorbeugung von oder den Schadenersatz für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten im öffentlichen Sektor ausgestellt wurde.
  • Nachweis, dass Sie Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind und dass Sie eine Bescheinigung über eine bleibende Arbeitsunfähigkeit von mindestens 66 % vorlegen können, die vom Fonds für Berufskrankheiten im Rahmen des Gesetzes vom 3. Juli über die Vorbeugung von oder den Schadenersatz für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten im öffentlichen Sektor ausgestellt wurde.
  • Nachweis, dass Sie Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sind und dass Sie eine Bescheinigung über eine bleibende Arbeitsunfähigkeit von mindestens 66 % vorlegen können, die von einem zuständigen medizinischen Dienst im Rahmen des Gesetzes vom 3. Juli 1967 über die Vorbeugung von oder den Schadenersatz für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten im öffentlichen Sektor ausgestellt wurde.
  • Nachweis über eine bleibende Arbeitsunfähigkeit von mindestens 66 %, der infolge einer gerichtlichen Entscheidung ausgestellt wurde.
  • Bescheinigung über die Anerkennung der Invalidität, die von einem Versicherungsträger oder dem LIKIV ausgestellt wurde.
  • Sonstige (z. B. Spezialist für Lernstörungen).

Schritt 4: Wählen Sie die Anpassungen, die Sie in Anspruch nehmen möchten

Auf derselben Seite finden Sie eine Liste der möglichen Vorkehrungen, wie z. B. zusätzliche Zeit, Sprachsynthese-Software, Textvergrößerung usw. Geben Sie für jeden Testtyp (PC-Test, Papiertest oder mündlicher Test) an, welche Vorkehrungen Sie Ihrer Meinung nach benötigen, und erklären Sie in dem Feld, das sich öffnet, sobald Sie eine Option ausgewählt haben, warum Sie diese Vorkehrungen benötigen.

Klicken Sie dann auf die Schaltfläche „sauvegarder“ (speichern), um alle Daten in Ihrer Onlineakte zu speichern.

Um die angemessenen Vorkehrungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die vier nachstehend beschriebenen Schritte durchführen und abschließen, bevor Sie sich bewerben und einen Testtermin wählen. Wenn Sie dies nicht tun, können wir Ihren Fall nicht prüfen und es werden keine angemessenen Vorkehrungen getroffen.

Wie werden die Vorkehrungen gewährt?

Das Diversitätsteam bestimmt die angemessenen Vorkehrungen für jeden Test auf der Grundlage:

  • des Tests, den Sie ablegen müssen,
  • der Informationen, die Sie ihm in Ihrem Online-Konto mitteilen und
  • seines Fachwissens.

Wir nutzen eine Datenbank mit mehr als 7.000 angemessenen Vorkehrungen und arbeiten eng mit Fachleuten auf diesem Gebiet zusammen.

Praktische Informationen

Wo finde ich die gewährten Anpassungen?

Sobald das Diversitätsteam die Anpassungen bewilligt hat, finden Sie diese in den Nachrichten Ihres Online-Kontos.

Verfügbarkeit der Vorkehrungen

  • Manche angemessenen Vorkehrungen sind zu bestimmten Zeiten nicht möglich. Wenn Sie z. B. einen separaten Raum benötigen, kann es sein, dass dieser zu dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt nicht verfügbar ist. In diesem Fall kontaktiert Sie das Diversitätsteam, um Ihnen einen neuen Termin vorzuschlagen oder Ihnen einen ruhigen Platz im ursprünglichen Testraum zuzuweisen.
  • Aus organisatorischen Gründen kann zusätzliche Zeit für einen Test nur während der Vormittagssitzungen gewährt werden. Wenn Sie glauben, dass Sie zusätzliche Zeit benötigen, sollten Sie sich am besten direkt für eine Testsitzung am Vormittag entscheiden.

Wahl, Änderung oder Absage des Testtermins

Es kann vorkommen, dass Sie kein Datum für den Test auswählen können, wenn Sie in Ihrer Online-Akte dazu aufgefordert werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an adapt.test@bosa.fgov.be, damit wir Ihnen einen Termin vorschlagen können, an dem Sie den Test unter optimalen Bedingungen ablegen können.

Wenn Sie Ihren Testtermin ändern möchten, aber nicht mehr die Möglichkeit haben, ein anderes Datum auszuwählen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an adapt.test@bosa.fgov.be.

Es ist in der Regel nicht möglich, Ihren Testtermin am Tag vor dem Test zu ändern. Die Vorbereitungen für Ihre angemessenen Vorkehrungen sind zu diesem Zeitpunkt bereits getroffen worden. Wenden Sie sich dann bitte an adapt.test@bosa.fgov.be. Tun Sie dies bitte auch, wenn Sie voraussichtlich nicht anwesend sein werden.

Am Testtermin

Melden Sie sich bei der Ankunft im Testraum bitte beim Aufsichtspersonal und teilen Sie ihm mit, dass Sie angemessene Vorkehrungen beantragt haben. Das Aufsichtspersonal wird dafür sorgen, dass Ihnen die vorgesehenen angemessenen Vorkehrungen zur Verfügung gestellt werden. Wenn Ihnen die für einen Test zustehende zusätzliche Zeit noch nicht gewährt wurde, sollten Sie dies dem Aufsichtspersonal mindestens 15 Minuten vor Ende des jeweiligen Tests mitteilen.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen zu den angemessenen Vorkehrungen, Ihrer Bescheinigung, der Wahl eines Testtermins, den Daten in Ihrem Online-Konto, und den Ihnen gewährten angemessenen Vorkehrungen wenden Sie sich bitte an adapt.test@bosa.fgov.be.